Weitere Entscheidung unten: KG, 27.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7603
OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2008,7603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2008 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2008,7603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2008 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2008,7603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 434
    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderung als Sachmangel des verkauften Unternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungsansprüche beim Unternehmenskauf wegen nachteiliger Abweichung der Werthaltigkeit von Kundenforderungen gegenüber den bilanzierten Werten

  • Betriebs-Berater

    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderungen beim Unternehmenskauf als Sachmangel

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 462 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 462 a.F.
    Gewährleistungsansprüche beim Unternehmenskauf wegen nachteiliger Abweichung der Werthaltigkeit von Kundenforderungen gegenüber den bilanzierten Werten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderungen beim Unternehmenskauf als Sachmangel

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: Unternehmenskauf: Werthaltigkeit von Kundenforderungen bestimmt den Unternehmenswert mit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel beim Unternehmenskauf

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unternehmenskauf: Werthaltigkeit von Kundenforderungen bestimmt den Unternehmenswert mit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66

    Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    aa) Beim Verkauf sämtlicher Gesellschaftsanteile einer GmbH finden hinsichtlich der Gewährleistung die Regeln über den Unternehmenskauf Anwendung (vgl. BGH, NJW 1969, 184).

    Für die Frage, ob das verkaufte Unternehmen im Sinne des Gewährleistungsrechts einen Mangel aufweist, kommt es entscheidend darauf an, ob und wie sich die Mängel einzelner Vermögensgegenstände auf den Wert und die Brauchbarkeit des gesamten Unternehmens auswirken (vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556).

    Wirken sich die nachteiligen Eigenschaften bestimmter Vermögensgegenstände auf den Wert des Unternehmens aus, ist in jedem Fall von einem Sachmangel des Unternehmens auszugehen, und zwar auch dann, wenn - bezogen auf den einzelnen Vermögensgegenstand - ein Rechtsmangel vorläge (wie z.B. bei einer Verpfändung bestimmter Gegenstände oder beim Nichtvorhandensein bestimmter in der Bilanz aktivierter Forderungen; vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556; Baumbach/Hopt, a.a.O., Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46).

  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    Für die Frage, ob das verkaufte Unternehmen im Sinne des Gewährleistungsrechts einen Mangel aufweist, kommt es entscheidend darauf an, ob und wie sich die Mängel einzelner Vermögensgegenstände auf den Wert und die Brauchbarkeit des gesamten Unternehmens auswirken (vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556).

    Wirken sich die nachteiligen Eigenschaften bestimmter Vermögensgegenstände auf den Wert des Unternehmens aus, ist in jedem Fall von einem Sachmangel des Unternehmens auszugehen, und zwar auch dann, wenn - bezogen auf den einzelnen Vermögensgegenstand - ein Rechtsmangel vorläge (wie z.B. bei einer Verpfändung bestimmter Gegenstände oder beim Nichtvorhandensein bestimmter in der Bilanz aktivierter Forderungen; vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556; Baumbach/Hopt, a.a.O., Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46).

    Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 1970, 556) hat beim Verkauf eines Unternehmens in einem Ausnahmefall neben der Sachmängelhaftung auch die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers für anwendbar erklärt.

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    Daraus ergibt sich unmittelbar die Anwendung der kurzen gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß § 477 Abs. 1 BGB a.F. (vgl. BGHZ 85, 367).

    Es kann sich hierbei beispielsweise um Mängel von Maschinen handeln, die zum Betriebsvermögen gehören (vgl. beispielsweise BGHZ 85, 367, 368) oder auch um die rechtlichen Verhältnisse einzelner Aktiva, beispielsweise bei fehlendem Eigentum an bestimmten Gegenständen oder Nichtbestehen von aktivierten Forderungen (vgl. BGH, WM 1974, 312, 313; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 33. Aufl. 2008, Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46; Honsell in Staudinger, BGB, 1995, § 459 BGB Rn. 86).

  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 17/73

    Voraussetzungen der Wissenszurechnung Dritter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    Es kann sich hierbei beispielsweise um Mängel von Maschinen handeln, die zum Betriebsvermögen gehören (vgl. beispielsweise BGHZ 85, 367, 368) oder auch um die rechtlichen Verhältnisse einzelner Aktiva, beispielsweise bei fehlendem Eigentum an bestimmten Gegenständen oder Nichtbestehen von aktivierten Forderungen (vgl. BGH, WM 1974, 312, 313; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 33. Aufl. 2008, Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46; Honsell in Staudinger, BGB, 1995, § 459 BGB Rn. 86).
  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10

    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend

    In der Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil Literatur wird jedoch nach wie vor an den vor der Schuldrechtsreform vom BGH entwickelten Grundsätzen festgehalten (zur Rechtsprechung des BGH vor der Schuldrechtsreform siehe nur das Urteil vom 14. Juli 1978, I ZR 154/76), dass Mängel an einzelnen Sachen nur zur Anwendbarkeit des Sachmangelgewährleistungsrechts führen können und dass das Unternehmen insgesamt nur dann mangelhaft ist, wenn der Mangel des einzelnen Gegenstands auf den Wert oder die Funktionstauglichkeit des Unternehmens im Ganzen durchschlägt, indem er z. B. dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert, die Marktstellung des Unternehmens gefährdet oder sonst die Tauglichkeit, Brauchbarkeit oder den Wert des Unternehmens als Ganzes erheblich beeinträchtigt und damit dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert ist (so OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2009, 12 U 20/08, DB 2009, 2259, 2260; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. August 2008, 4 U 137/06, Rn. 25 - zitiert nach juris; BeckOK- Faust, BGB, § 453 Rn. 27; Staudinger- Beckmann , BGB Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; Baumbach/Hopt- Hopt , HGB, 34. Aufl. 2010, Einl vor § 1 Rn. 46; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 27f., MünchKomm- Thiessen , HGB, 3. Aufl. 2010, Anh § 25 Rn. 79 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 27.08.2009 - 4 U 137/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,79674
KG, 27.08.2009 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2009,79674)
KG, Entscheidung vom 27.08.2009 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2009,79674)
KG, Entscheidung vom 27. August 2009 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2009,79674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,79674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht